Musik und Film Promotion - mp3, CD, Filmdisc und gemafreie Musik direkt vom Autor

Wichtige Informationen für Ihre Anmeldung

Für Veröffentlichungen und Lizenzvergaben werden Gebühren und Provisionen fällig, die Sie bitte der nachfolgenden Preisliste entnehmen.

Aktuelle Preisliste und Gebühren

Die Rechnungslegung erfolgt automatisch vom System jeweils nach einem Zyklus von 30 Tagen. Sind Gebühren angefallen, wird Ihnen die Rechnung per E-Mail zugesandt.
In den Rechnungen ausgewiesen sind 16% Mehrwertsteuer auf die Gebühren, wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben. Handelt es sich bei Ihnen um ein Gewerbe mit Sitz außerhalb von Deutschland aber innerhalb der EU und verfügen Sie über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nr) wird Ihnen eine Nettorechnung ausgestellt. Beachten Sie in diesem Fall bitte die Regelung zur Steuerschuldnerschaft ("reverse-charge") innerhalb der EU.
Haben Sie als Mitglied Ihren Wohnsitz außerhalb der EU, erhalten Sie ebenfalls eine Nettorechnung.

BezeichnungErläuterungNettopreis
Einstellgebühr Die Einstellgebühr für Filmdateien gilt pro übertragenes Megabyte. Die ersten 50 Megabyte werden nicht berechnet. € 0.10
Verkaufsgebühr Die Verkaufsgebühr ist vom Anbieter pro Vertragsschluss zu zahlen und richtet sich nach dem Erlös aus dem Vertrag. 10 %

Berechnungsgrundlagen für das Ranking im Poolsystem und im Musikstore

Der Preis in Poolsystem und Musikstore ist abhängig von der Anzahl der abgeschlossenen Verträge innerhalb der letzten 30 Tage. Das minimale Grundentgelt wird vom Anbieter festgelegt. Der Preis steigt, entsprechend der im Berechnungszeitraum erfolgten Vertragsabschlüsse, um einen ebenfalls vom Anbieter festgelegten Steigerungsbetrag. Nimmt die Zahl der Vertragsabschlüsse im Berechnungszeitraum ab, verringert sich der Preis wieder entsprechend. Der Anbieter kann im Poolsystem zusätzlich festlegen, daß für den ersten Vertragsabschluß einmalig ein besonderer Startpreis gilt.

BezeichnungErläuterungBerechnungsfaktor
Berechnungszeitraum Der Bewertungszeitraum für die Preisberechnung. 30 Tage
Startentgelt (optional) Der Startpreis für den ersten Lizenzvertrag im Pool. Das Startentgelt ist eine freie Option. Wird sie nicht gewählt, so entspricht die Höhe des ersten Entgelts automatisch dem Grundentgelt. Betrag wird vom Anbieter festgelegt.
Grundentgelt Der Mindestpreis gilt in allen Verkaufsmodulen und kann nicht unterschritten werden. Betrag wird vom Anbieter festgelegt.
Höchstentgelt Der Maximalpreis gilt im Musikstore und kann nicht überschritten werden. Betrag wird vom Anbieter festgelegt.
Entgeltfaktor Gilt pro abgeschlossenem Kauf- oder Lizenzvertrag innerhalb des Bewertungszeitraumes. Betrag wird vom Anbieter festgelegt.

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Playbaker. Um Playbaker nutzen zu können, müssen Sie diesen Regeln zustimmen. Dadurch begründen Sie einen Nutzungsvertrag, den Sie jederzeit und ohne Begründung oder Einhaltung einer Frist schriftlich oder per Email kündigen können. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam. Sie erklären Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Playbaker und den anderen Nutzern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Datenschutzregelung
in der ab dem 01.03.2006 gültigen Fassung
Die AGB von PLAYBAKER in der bis zum 28.02.2006 gültigen Fassung können Sie hier einsehen.
Die AGB von PLAYBAKER in der bis zum 31.01.2005 gültigen Fassung können Sie hier einsehen.

1.Allgemeine Regeln
1.1Funktionsbeschreibung
PLAYBAKER ist eine als Teledienst betriebene Handelsplattform. Bei PLAYBAKER werden gehandelt:
- Nutzungsrechte an Werken der Tonkunst (Musik, Sprache oder Geräusche), wobei die Werke elektronisch übermittelt werden,
- Tonträger,
- Nutzungsrechte an Filmen (Werke der Filmkunst oder Laufbilder), wobei die Filme auf Datenträgern übermittelt werden.
Registrierte Nutzer können
- Nutzungsrechte für Werke der Tonkunst in den Handelsbereichen "Auktion" oder "Pool",
-Ton(daten)träger im Handelsbereich "Musikstore" und
- Nutzungsrechte für Filme im Handelsbereich "Filmstore" entsprechend den nachfolgenden AGB anbieten beziehungsweise erwerben. Die Angebote sind öffentlich und können von Jedermann über das Internet aufgerufen werden.
1.2Verantwortlichkeit/Haftung von PLAYBAKER, Unterbrechung, Änderung der Plattform
1.2.1PLAYBAKER ist als reine Handelsplattform in den Handelsbereichen Hostprovider für die Angebote der Nutzer. PLAYBAKER stellt keine eigenen Angebote ein, macht sich fremde Angebote nicht zu eigen und ist weder Urheber noch Nutzungsrechteinhaber der betroffenen Werke, falls nichts anderes aus dem jeweiligen Angebot hervorgeht. Die Nutzer unterstehen PLAYBAKER nicht und werden von PLAYBAKER nicht beaufsichtigt, wobei PLAYBAKER sich stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der AGB vorbehält. PLAYBAKER ist insbesondere nicht verantwortlich für
- Bestehen und Übertragbarkeit der angebotenen Rechte,
- Verfügbarkeit der angebotenen Datenträger,
- die künstlerische oder technische Qualität der betroffenen Werke oder Datenträger,
- die Verfügbarkeit in bestimmten Datenformaten,
- die Einhaltung etwaiger Informationspflichten durch den Anbieter,
- die Angemessenheit oder Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung,
- Fehler in der Übersetzung von Angebotsseiten oder Schäden die sich aus dem Streit über die Übersetzung/Auslegung anderssprachiger Klauseln ergeben oder
- eventuell von den Vertragsparteien eingeschaltete Treuhänder.
1.2.2PLAYBAKER wird eingestellte Angebote und Werke unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren, sobald PLAYBAKER
- Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen oder Informationen erlangt oder
- im Fall von Schadensersatzansprüchen Tatsachen bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder Informationen offensichtlich wird. Darüber hinaus ist PLAYBAKER berechtigt, menschenverachtende, extremistische, gewaltverherrlichende, pornographische oder vergleichbare Inhalte zu entfernen.
1.2.3Der Nutzer ist sich bewußt, daß PLAYBAKER eine elektronische Handelsplattform ist, daß nicht auszuschließen ist, daß das Handelssystem von Zeit zu Zeit gewartet, gepflegt oder angepaßt werden muß oder teilweise oder ganz ausfällt und deshalb nicht erreichbar ist oder auf andere Weise gestört wird. Obwohl PLAYBAKER alle wirtschaftlich angemessenen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen wird, um Störungen oder Ausfälle des Handelssystems zu verhindern und zu beheben, beinhaltet die Teilnahme an einem elektronischen Handelssystem immer ein gewisses Störungsrisiko für den Nutzer, z.B durch Datenverlust. PLAYBAKER wird registrierte Nutzer so früh wie möglich über geplante Wartungsarbeiten und deren Auswirkungen auf den Handel auf den Webseiten von PLAYBAKER informieren. Nach einer unvorhergesehenen Handelsstörung wird PLAYBAKER die anbietenden oder bietenden Nutzer über die Auswirkungen der Störung den Webseiten von PLAYBAKER informieren. Dessen Eingedenk haftet PLAYBAKER nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PLAYBAKER oder PLAYBAKERs Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für sonstige Schäden, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PLAYBAKER oder PLAYBAKERs Erfüllungsgehilfen beruhen.
1.2.4Das PLAYBAKER-System ist derzeit im Aufbau. PLAYBAKER ist berechtigt, den Aufbau, die Funktionalitäten, einzelne Berechnungsmethoden, das Entgelt oder diese AGB zu ändern. PLAYBAKER wird die Nutzer darüber rechtzeitig informieren. Nutzer, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, die Nutzung fristlos zu kündigen. Regreßansprüche gegen PLAYBAKER entstehen bei rechtzeitig angekündigter Änderung nicht.
2.Allgemeine Nutzungsregeln
2.1Allgemeine Regeln für die Nutzung durch Jedermann
2.1.1Jedermann kann die bei PLAYBAKER gespeicherten Angebotsseiten aufrufen. Dabei besteht die Möglichkeit, die angebotenen Werke wahrzunehmen. Werke, die von einer Angebotsseite aufgerufen werden, dürfen empfängerseitig nur so oft und so lange vervielfältigt und gespeichert werden, wie dies technologiebedingt erforderlich ist, um das Werk einmal pro Aufruf wiederzugeben. Eine weitergehende Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung des Werkes ist unzulässig, kann die Urheberrechte Dritter verletzen und entsprechende Rechtsfolgen nachsichziehen.
2.1.2Jedermann, der bei PLAYBAKER Werke/Datenträger einstellt oder aufruft und dadurch oder durch andere Handlungen schuldhaft oder unbewußt Rechte Dritter verletzt, stellt PLAYBAKER von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber PLAYBAKER aufgrund einer vorgenannten Handlung geltend machen.
2.2Regeln für die Registrierung, Paßwortsicherheit
2.2.1Die Dienste von PLAYBAKER können von registrierten Nutzern genutzt werden, als Anbieter durch Eröffnung einer Angebotsseite oder als Erwerber durch Abgabe von Geboten.
2.2.2Zur Registrierung sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen zugelassen. Insbesondere Minderjährige sind von der Registrierung ausgeschlossen.
2.2.3Nutzer müssen zur Registrierung vollständig Name, Anschrift, gültige und E-Mailadresse angeben. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen der Registrierungsdaten unverzüglich im System einzutragen. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
2.2.4Bei der Registrierung wählt der Nutzer einen Benutzernamen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer ein persönliches Zugangskennwort, mit dem er die Dienste von PLAYBAKER nutzen kann. Der Nutzer kann das Paßwort nachträglich verändern. Der Nutzer ist für die Sicherheit des Paßworts selbst verantwortlich und hat es vor dem unberechtigte Zugriff Dritter zu schützen. Schützt der Nutzer sein Paßwort nicht ausreichend und entsteht dadurch ein Schaden, so kann der Nutzer dafür nach den gesetzlichen Regeln ersatzpflichtig sein.
2.3Regeln für Anbieter, Gebühren
2.3.1Anbieter ist, wer als registrierter Nutzer auf den Servern von PLAYBAKER
- Werke der Tonkunst oder Filme einstellt, deren Nutzungsrechte er in der Handelsformen "Pool", "Auktion" oder "Filmstore" zum Erwerb anbietet oder
- Tonträger zum Verkauf in der Handelsform "Musikstore" anbietet.
Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, daß ein bestimmtes Werk oder ein bestimmter Datenträger bei PLAYBAKER eingestellt werden kann.
2.3.2Der Anbieter ist dafür verantwortlich, die an dem Werk angebotenen Nutzungsrechte nach Vertragsschluß dem Erwerber einzuräumen bzw. dem Erwerber den verkauften Datenträger zu übergeben.
2.3.3Der Anbieter darf in den Handelsbereichen "Pool", Auktion" oder "Filmstore" nur Nutzungsrechte solcher Werke bei PLAYBAKER anbieten, bei denen keine Nutzungsrechte an Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, eingeräumt wurden. Dies gilt nicht für Tonträger im Handelsbereich "Musikstore".
2.3.4Der Anbieter darf ein Werk bzw. einen Datenträger nicht einstellen, wenn er
- nicht zu dessen Verbreitung, Vervielfältigung und gegebenfalls Veröffentlichung im Rahmen des PLAYBAKER-Handelssystems oder
- nicht zur Nutzungsrechtseinräumung im angebotenen Umfang
berechtigt ist.
2.3.5Darüber hinaus darf der Anbieter keine Werke/Datenträger einstellen, die gegen Ziffer 1.2.2 verstoßen oder wenn mit dem Einstellen oder dem Abschluß eines Nutzungsrechts- bzw. Kaufvertrages die Rechte Dritter verletzt werden.
2.3.6Der Anbieter zahlt an PLAYBAKER bei Zustandekommen eines Nutzungsrechts- bzw. Kaufvertrages über bei PLAYBAKER angebotene Nutzungsrechte bzw. Datenträger eine Verkaufsgebühr gemäß der bei Angebotserstellung gültigen Preisliste. PLAYBAKER kann für das Einstellen von Werken und Filmproben eine Einstellgebühr erheben, die sich ebenfalls nach dieser Preisliste richtet. Die Gebühren werden, wenn der Anbieter entsprechende Angaben bei der Registrierung gemacht hat, per Bankeinzug, andernfalls per Rechnung erhoben. Die Rechnung wird per E-Mail gestellt. Die Gebühr ist fällig 10 Tage ab Rechnungstellung.
2.3.7Hinweis für Anbieter:
Wenn Sie Nutzungsrechte oder Datenträger in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anbieten, sind Sie gegebenenfalls Unternehmer im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dann gelten für Sie besondere Informationspflichten und dem Erwerber stehen unter Umständen besondere unabdingbare Widerrufsrechte zu. Für die Einhaltung dieser Regeln sind Sie selbst verantwortlich. Ähnliches kann in anderen Rechtsordnungen gelten.
2.4Regeln für Erwerber
2.4.1Registrierte Nutzer können im PLAYBAKER-System Gebote abgeben, Nutzungsrechtsverträge mit Anbietern abschließen und in diesem Fall die betroffenen Werke als Datei herunterladen oder Kaufverträge über Datenträger abschließen
2.4.2Hinweis für den Erwerber:
Aufgrund zwingenden deutschen Urheberrechts, kann der Urheber des betreffenden Werkes unter Umständen berechtigt sein, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn Sie das Werk im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erfolgreich verwerten und die vereinbarte Vergütung im Nachhinein als unangemessen niedrig erscheint. PLAYBAKER hat darauf keinen Einfluß und übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.
3.Handel
3.1Allgemeines
3.1.1Handelsformen
PLAYBAKER bietet für den Handel mit Nutzungsrechten die Handelsformen "Pool", Auktion" oder "Filmstore" an. Der Handel mit Ton(daten)trägern ist in der Handelsform "Musikstore möglich.
3.1.2Erwirbt ein Nutzer die Nutzungsrechte eines Tonwerkes, so erhält er die Möglichkeit, das Werk in Handelsqualität bei PLAYBAKER abzurufen. Handelsqualität ist diejenige, nicht von PLAYBAKER veränderte, Datenqualität, in welcher der Anbieter das Werk bei PLAYBAKER einstellt. PLAYBAKER akzeptiert das Dateiformat mp3. Die Dateigröße ist auf 25 Megabyte begrenzt. PLAYBAKER stellt keine weiteren technischen oder musikalischen Mindestanforderungen an Werke in Handelsqualität.
3.2Angebot
3.2.1Um ein Angebot zu machen, muß der Anbieter
- das zu handelnde Werk in Handelsqualität auf das PLAYBAKER-System überspielen, das Werk technisch und inhaltlich beschreiben, eine oder mehrere Handelsformen wählen oder
- den zu handelnden Datenträger beschreiben
und die für die jeweilige Handelsform erforderlichen Daten eingeben. Das Angebot wird wirksam und bindend, wenn der Anbieter das Angebot freischaltet.
3.2.2Die Angebotsseiten sind bei PLAYBAKER auch auf anderen Sprachen abrufbar. Der Anbieter sollte regeln, in welcher Sprache Angebot und Vertrag gelten sollen. Der Anbieter kann auch festlegen, welches nationale Recht für den Vertrag gelten soll und für welche Länder sein Angebot gilt. PLAYBAKER ist für Übersetzungsfehler nicht verantwortlich und weist darauf hin, daß der Anbieter eigene Vertragsklauseln in das Beschreibungsfeld aufnehmen kann.
3.2.3PLAYBAKER erstellt automatisch zwei Werkbearbeitungen von dem in Handelsqualität eingestellten Werk, die von den Nutzern als Hörbeispiel abgerufen werden können (Angebotsqualität). In Angebotsqualität 1 ist das Werk (etwa für Modemnutzer) auf 80 % bzw. eine maximale Dateigröße von 500 Kilobyte gekürzt, (bei einer Auflösung von 128 Kilobit/Sek entspricht dies ca. 30 Sek Spieldauer). In Angebotsqualität 2 (etwa für DSL-Nutzer) wird das Werk auf 60% der Spieldauer oder eine Dateigröße von 3,5 MegaByte gekürzt.
3.2.4Der Anbieter hat in den Handelsformen "Musikstore" und "Filmstore die Möglichkeit dem Angebot Klang- bzw. Filmbeispiele hinzuzufügen, welche von Jedermann abgerufen werden können.
3.3Handelsform "Auktion"
3.3.1In der Handlesform "Auktion" wird ein Vertrag über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Wege des folgend beschriebenen Auktionsverfahrens geschlossen. Die Auktion beginnt, wenn der Anbieter das Angebot für diese Handelsform freischaltet und endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums. Mindestgebot, Gebotsschritte und Auktiondauer werden vom Anbieter vor der Beginn der Auktion festgelegt. Ein Höchstgebot wird überboten, durch Abgabe eines um mindestens einen Gebotsschritt höheren Gebotes. Das Gebot ist verbindlich und wird sofort in voller Höhe abgegeben. Der Nutzungsrechtsvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der bei Fristablauf das höchste Gebot abgegeben hat. PLAYBAKER plant die Einführung eines kostenlosen Bietagenten (Diese Funktionalität ist derzeit nicht implementiert). Der Einsatz anderer elektronischer Biethilfen ist verboten, ebenso wie die Einflußnahme des Anbieters auf die Preisbildung nach Beginn der Auktion.
3.3.2In der Auktion sollen üblicherweise ausschließliche Nutzungsrechte angeboten werden, die sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
3.4Handelsformen "Pool" und "Filmstore"
3.4.1In den Handelsformen "Pool" und "Filmstore" wird ein Vertrag über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte geschlossen, durch Annahme des Angebots zu dem dynamisch gebildeten und im Annahmezeitpunkt gültigen Entgelt. Die Annahme ist verbindlich.
3.4.2Der Anbieter macht nach Abschluß eines Nutzungsrechtsvertrags automatisch so lange weitere Angebote, bis er es gemäß Ziffer 3.4.4 aus dem Pool herausnimmt.
3.4.3Das erste Entgelt für die in das System eigestellten Nutzungsrechte eines Werkes ist das Startentgelt. Nach Abschluß des ersten Nutzungsrechtsvertrags zum Startentgelt wird das Entgelt für künftige Lizenzen automatisch berechnet. Das Entgelt ist das Produkt der Zahl der im Berechnungszeitraum abgeschlossenen Lizenzverträge multipliziert dem Entgeltfaktor, addiert zum Grundentgelt. Startentgelt, Entgeltfaktor und Grundentgelt werden vom Anbieter festgelegt und sind jederzeit änderbar. Der Berechnungszeitraum wird von PLAYBAKER in der Berechnungstabelle festgelegt. PLAYBAKER ist berechtigt, die Werte der Berechnungstabelle zu ändern und zu staffeln. Änderungen werden auf den Webseiten von PLAYBAKER angekündigt und können sich insbesondere in der ersten Zeit des Betriebs von PLAYBAKER mit Rücksicht auf das Handelsverhalten ergeben. Ist der Anbieter mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er das Angebot gemäß Ziffer 3.4.4 aus dem Pool herausnehmen.
3.4.4Der Anbieter kann ein Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen, in dem er es von PLAYBAKER aus dem Handel herausnehmen läßt. Bereits abgeschlossene Verträge werden davon nicht berührt.
3.4.5Üblicherweise werden im "Pool" und im "Filmstore" einfache und beschränkte Nutzungsrechte angeboten, die sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
3.5Handelsform "Auktion und Pool"
Der Anbieter kann vorsehen, daß die Nutzungsrechte für ein Werk zunächst als Auktion und bei erfolglosem Ablauf der Auktion automatisch im Pool angeboten werden.
3.6Handelsform "Musikstore"
3.6.1In der Handelsform "Musikstore" wird ein Vertrag über den Kauf eines Datenträgers geschlossen, durch Annahme des Angebots zu dem dynamisch gebildeten und im Annahmezeitpunkt gültigen Kaufpreis. Die Annahme ist verbindlich.
3.6.2Der Anbieter macht nach Abschluß eines Kaufvertrags automatisch so lange weitere Angebote, bis er es gemäß Ziffer 3.6.4 aus dem Musikstore herausnimmt. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, das Angebot herauszunehmen, wenn er keine Tonträger mehr hat.
3.6.3Der Preis für die angebotenen Tonträger wird automatisch berechnet. Der Preis ist das Produkt der Zahl der im Berechnungszeitraum abgeschlossenen Kaufverträge multipliziert dem Entgeltfaktor, addiert zum Grundentgelt. Alternativ ist auch ein Festpreis möglich. Entgeltfaktor und Grundentgelt oder Festpreis werden vom Anbieter festgelegt und sind jederzeit änderbar. Der Berechnungszeitraum wird von PLAYBAKER in der Berechnungstabelle festgelegt. PLAYBAKER ist berechtigt, die Werte der Berechnungstabelle zu ändern und zu staffeln. Änderungen werden auf den Webseiten von PLAYBAKER angekündigt und können sich insbesondere in der ersten Zeit des Betriebs von PLAYBAKER mit Rücksicht auf das Handelsverhalten ergeben. Ist der Anbieter mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er das Angebot gemäß Ziffer 3.6.4 zurückziehen.
3.6.4 Der Anbieter kann ein Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen, in dem er es von PLAYBAKER aus dem Handel herausnehmen läßt. Bereits abgeschlossene Verträge werden davon nicht berührt.
3.7Vertragsschluß und Vertragsabwicklung
3.7.1In den Handelsformen "Pool" und "Auktion" kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Vertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber die angebotenen Nutzungsrechte an dem betreffenden Werk einzuräumen und dem Erwerber eine digitale, unkörperliche Werkskopie zu überlassen. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt nicht schon in dem Vertrag, sondern ist ein eigenes Rechtsgeschäft. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
3.7.2In der Handelsform "Musikstore"kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Kaufvertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber den angebotenen Toträger zu übergeben und ihm das Eigentum daran einzuräumen. Die eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot, wobei im Zweifel Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung oder Sendung nicht erlaubt sind und keine Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten bleiben. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
3.7.3 In der Handelsform "Filmstore" kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Vertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber die angebotenen Nutzungsrechte an dem betreffenden Film einzuräumen und dem Erwerber einen körperliche Filmkopie auf einem Datenträger zu überlassen. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt nicht schon in dem Vertrag, sondern ist ein eigenes Rechtsgeschäft. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
3.7.4PLAYBAKER informiert die Parteien automatisch über den Vertragsschluß und die jeweiligen Kontaktdaten.
3.7.5Gelingt es dem Anbieter binnen 7 Tagen ab Vertragsschluß nicht, mit dem Erwerber Kontakt aufzunehmen oder hat der Verkäufer nicht binnen einer im Vertrag festgelegten Frist gezahlt, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und im speziellen in der Handelsform "Auktion" die Nutzungsrechte dem Bieter mit dem nächst höheren Gebot zu dessen Höchstgebot anzubieten oder die Nutzungsrechte insgesamt neu in das System einzustellen.
3.7.6In den Handelsformen "Pool" und "Auktion" wird mit Vertragschluß die digitale Werkkopie dem Erwerber in Handelsqualität vom PLAYBAKER-Server automatisch für mindestens 2 Monate zum Abruf in dessen Login-Bereich freigeschaltet. Die vertraglichen Nutzungsrechte muß der Anbieter dem Erwerber jedoch gesondert einräumen. Der Erwerber ist selbst dafür verantwortlich, das Werk nach Vertragsschluß selbständig aufrufen und speichern. PLAYBAKER kann die dauerhafte Verfügbarkeit des Werkes auf dem Handelssystem nicht garantieren. Diese technische Funktionalität ändert nichts daran, daß der Anbieter für die Überlassung der Werkskopie verantwortlich bleibt. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß ein Abruf vom PLAYBAKER-System aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte.
3.7.7In den Handelsformen "Pool", "Auktion" und "Filmstore" ermöglicht PLAYBAKER dem Anbieter, zu einem beliebigen Zeitpunkt, üblicherweise nach Zahlungseingang, dem Erwerber per E-Mail die vereinbarten Nutzungsrechte einräumen.
3.7.8Der Anbieter kann vorsehen, daß die Vertragsabwicklung über einen Treuhänderdienst erfolgt. Treuhänderdienste sind eigenständige und von PLAYBAKER verschiedene externe Dienste, für die PLAYBAKER nicht verantwortlich ist.
3.8Nutzungsrechtseinräumungen
3.8.1Mit dem Freischalten des Angebots beauftragt der Anbieter PLAYBAKER und räumt insoweit kostenlos das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein,
- das Werk auf Angebotsqualität kürzen und zu speichern,
- auf Aufruf durch einen Nutzer, diesem per Internet eine digitale Werksvervielfältigung in Angebotsqualität zu übermitteln
und bei den Handelsformen "Pool" und "Auktion"
- das Werk in Handelsqualität zu speichern und
- bei Vertragsschluß dem Erwerber den Zugriff zu dem Werk freizuschalten.
3.8.2Mit dem Freischalten des Angebots räumt der Anbieter Jedermann, der das Werk in Angebotsqualität aufruft, kostenlos das Recht ein, das Werk empfängerseitig nur so oft und so lange vervielfältigen und speichern zu dürfen, wie dies technologiebedingt erforderlich ist, um das Werk einmal pro Aufruf wiederzugeben.
3.8.3In den Handelsformen "Pool", "Auktion" und "Filmstore" räumt der Anbieter, bzw. nach Nutzungsrechtsübertragung der Erwerber, Playbaker kostenlos das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein, bei Abschluß eines Lizenzvertrages eine digitale Kopie des Werkes zur Archivierungszwecken zu speichern und in dem in Ziffer 7.5 beschriebenen Rahmen zu verwenden.
4.Ende der Nutzungsberechtigung, Kündigung, Ausschluß
4.1Die Berechtigung zur Nutzung von PLAYBAKER endet, wenn das Nutzungsverhältnis gekündigt oder der Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen wird.
4.2Registrierte Nutzer sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Frist oder Begründung durch einfache Erklärung zu kündigen. Die Erklärung erfolgt gegenüber PLAYBAKER schriftlich.
4.3PLAYBAKER ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Begründung mit einer Frist von 4 Wochen durch einfache Erklärung zu kündigen. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem registrierten Nutzer schriftlich.
4.4PLAYBAKER ist berechtigt Nutzer zeitweise oder endgültig ohne vorhergehende Mahnung von der Nutzung der Handelsplattform auszuschließen wenn der Nutzer gegen Nutzungsbestimmungen verstößt, die Handelsplattform mißbraucht, andere Nutzer schädigt oder Handlungen vornimmt, welche den Handelsplatz oder den Handel daran zu gefährden oder zu stören geeignet sind. Solche Handlungen liegen insbesondere vor bei Angabe falscher Registrierungsdaten oder Angebotsdaten, verzögerter Entgeltzahlung oder begründeten Mißbrauchs- und Betrugshinweisen. In minder schweren Fällen wird der Nutzer zuvor abgemahnt. Die Werke ausgeschlossener Nutzer werden gesperrt. Der berechtigte Ausschluß begründet keinerlei Ersatzansprüche gegen PLAYBAKER.
4.5Im Fall der Kündigung oder des Ausschlusses wird PLAYBAKER den Zugang und die Angebote/Gebote des Nutzers unverzüglich sperren.
5.Bewertungssystem
5.1Der Handel bei PLAYBAKER basiert auf dem Vertrauen der Nutzer in die Ehrlichkeit der Vertragspartner und die Sicherheit des Systems. PLAYBAKER kann jedoch nicht garantieren, daß es sich bei den Nutzern um die Personen handelt, für die sich ausgeben. Die Prüfung der Identität der Handelspartner obliegt den Nutzern.
5.2Um einen Anhaltspunkt für die Vertrauenswürdigkeit der Nutzer zu schaffen, stellt PLAYBAKER ein öffentliches Bewertungssystem ein, in welchem die Nutzer nach Abschluß eines Handels den jeweiligen Handelspartner bewerten können. PLAYBAKER überprüft diese Angaben nicht und weist darauf hin, daß diese Angaben unzutreffend sein können.
5.3Die Angaben im Bewertungssystem müssen wahrheitsgemäß, sachlich und auf den jeweiligen Handel bezogen sein. Nutzer dürfen weder sich selbst bewerten, noch Dritte bei ihrer Bewertung beeinflussen. PLAYBAKER ist berechtigt, Angaben zu löschen, die gegen die AGB verstoßen. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der Bewertungsangaben.
6. Allgemeine Regelungen
6.1 Maßgeblich für die Nutzung von PLAYBAKER sind die AGB in deutscher Sprache. Bei Streit über die Auslegung der darin enthaltenen Regeln geht die deutsche Fassung vor.
6.2 Für die Nutzung von PLAYBAKER gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, Meraane (Deutschland).

Regelungen zum Datenschutz - Datenschutzerklärung

7.Datenschutz und Datenarchivierung
7.1Datenerhebung, Datenspeicherung, Zwecke
Die bei der Registrierung erhobenen Daten sind personenbezogene Daten dienen dem Zweck, den Benutzer zu identifizieren, um den Abschluß und die Abwicklung von Verträgen an der Handelsplattform zu sichern, die Abrechnung der Gebühren durch PLAYBAKER zu ermöglichen und Mißbrauch der Handelsplattform sowie Verstöße gegen die AGB zu erschweren bzw. aufzudecken. Dazu werden die Registrierungsdaten der Nutzer von PLAYBAKER solange verarbeitet, wie die Nutzer bei PLAYBAKER registriert sind. Anschließend werden die Daten gesperrt. Darüber hinaus werden die Registrierungsdaten der Nutzer entsprechend Ziffer 5.6 archiviert, wenn sie als Anbieter oder Erwerber an der Plattform einen Handel abgeschlossen haben. Im übrigen werden personenbezogene Daten nur soweit erhoben und verarbeitet, wie dies gesetzlich erlaubt und zur Abwicklung der Handelsaktivitäten erforderlich ist.
7.2Datenübermitlung bei Anfragen
Über ein E-Mailformular können Anfragen an den Anbieter gerichtet werden. Dabei ist die E-Mailadresse des Anbieters nicht ersichtlich. Der Anbieter kann jedoch die E-Mailadresse des Anfragenden sehen. Dem Anbieter steht es frei, direkt oder durch Ergänzung der Angebotsbeschreibung, zu antworten.
7.3Datenübermittlung bei Vertragsschluß
Bei Vertragsschluß wird PLAYBAKER die Parteien zum Zwecke der Vertragsabwicklung automatisch Name und Anschrift der jeweils anderen Partei per E-Mail übermitteln.
7.4Verwendung anonymisierter Daten
PLAYBAKER ist berechtigt, die Nutzungsdaten der Nutzer in anonymisierter Form zu Marketingzwecken zu nutzen. Dies kann bedeuten, daß PLAYBAKER allgemeine Statistiken über die Nutzung der Handelsplattform anlegt, um die Nutzung zu beobachten, Schwachstellen im Handelssystem zu erkennen und zu verbessern. PLAYBAKER darf solche Statistiken nur so anlegen, daß weder identifizierenden Nutzerdaten enthalten sind, noch daß aus ihnen auf die Identität einer Person geschlossen werden kann.
7.5Handelsdaten
PLAYBAKER ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Handelsdaten zum Zweck der Beweissicherung für die Dauer von 10 Jahren ab Abschluß eines Lizenzvertrags in einem Archiv zu speichern und anschließend zu sperren. Handelsdaten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß an der Plattform und seiner Abwicklung zusammenhängen. Dies sind die Registrierungsdaten des Anbieters und des Erwerbers, die Informationen zum Handelsverlauf (wie Auktionsbedingungen, Poolbedingungen, Vertragsschluß mit Zeitpunkt, Download des Werkes mit Zeitpunkt) und eine Kopie des betroffenen Werkes. PLAYBAKER wird diese Handelsdaten auf Anfrage
- einer Person an diese nur im Rahmen bei einem Gericht anhängiger und auf das betroffene Werk bezogene Rechststreite,
- eines Richters an das Gericht oder
- einer Vertragspartei, wenn sie gegenüber PLAYBAKER glaubhaft darlegt, als mögliches Opfer eines Mißbrauchs oder Betruges diese Daten zu benötigen,
an diese übermitteln.
Darüber hinaus darf PLAYBAKER die archivierten Daten nicht weitergeben oder anderweitig nutzen.
7.6Bitte lesen Sie sich vorstehende Regelungen zum Datenschutz aufmerksam durch. Wenn Sie mit deren Geltung einverstanden sind, erklären Sie bitte zu Beginn der Anmeldeprozedur Ihre Einwilligung durch Anklicken des Bestätigungskästchens. Sie können die Einwilligung gemeinsam mit den restlichen Allgemeine Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung steht der fristlosen Kündigung des gesamten Nutzungsverhältnisses durch den Nutzer gleich. Diese Datenschutzregelung kann jederzeit hier abgerufen und eingesehen werden.

PDF-Version der AGB inkl. Datenschutzregelung

Zur Kenntnis genommen:
(um sich bei PLAYBAKER zu registrieren, müssen Sie beide Felder ankreuzen)
Ich stimme den AGB insgesamt zu.
Ich stimme den Regelungen zum Datenschutz zu.