| 1. | Allgemeine Regeln |
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1.1 | Funktionsbeschreibung
PLAYBAKER ist eine als Teledienst betriebene Handelsplattform. Bei PLAYBAKER werden gehandelt:
- Nutzungsrechte an Werken der Tonkunst (Musik, Sprache oder Geräusche), wobei die Werke elektronisch übermittelt werden,
- Tonträger,
- Nutzungsrechte an Filmen (Werke der Filmkunst oder Laufbilder), wobei die Filme auf Datenträgern übermittelt werden.
Registrierte Nutzer können
- Nutzungsrechte für Werke der Tonkunst in den Handelsbereichen "Auktion" oder "Pool",
-Ton(daten)träger im Handelsbereich "Musikstore" und
- Nutzungsrechte für Filme im Handelsbereich "Filmstore" entsprechend den nachfolgenden AGB anbieten beziehungsweise erwerben. Die Angebote sind öffentlich und können von Jedermann über das Internet aufgerufen werden.
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1.2 | Verantwortlichkeit/Haftung von PLAYBAKER, Unterbrechung, Änderung der Plattform
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1.2.1 | PLAYBAKER ist als reine Handelsplattform in den Handelsbereichen Hostprovider für die Angebote der Nutzer. PLAYBAKER stellt keine eigenen Angebote ein, macht sich fremde Angebote nicht zu eigen und ist weder Urheber noch Nutzungsrechteinhaber der betroffenen Werke, falls nichts anderes aus dem jeweiligen Angebot hervorgeht. Die Nutzer unterstehen PLAYBAKER nicht und werden von PLAYBAKER nicht beaufsichtigt, wobei PLAYBAKER sich stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der AGB vorbehält. PLAYBAKER ist insbesondere nicht verantwortlich für
- Bestehen und Übertragbarkeit der angebotenen Rechte,
- Verfügbarkeit der angebotenen Datenträger,
- die künstlerische oder technische Qualität der betroffenen Werke oder Datenträger,
- die Verfügbarkeit in bestimmten Datenformaten,
- die Einhaltung etwaiger Informationspflichten durch den Anbieter,
- die Angemessenheit oder Unangemessenheit der vereinbarten Vergütung,
- Fehler in der Übersetzung von Angebotsseiten oder Schäden die sich aus dem Streit über die Übersetzung/Auslegung anderssprachiger Klauseln ergeben oder
- eventuell von den Vertragsparteien eingeschaltete Treuhänder.
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1.2.2 | PLAYBAKER wird eingestellte Angebote und Werke unverzüglich entfernen oder den Zugang dazu sperren, sobald PLAYBAKER
- Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen oder Informationen erlangt oder
- im Fall von Schadensersatzansprüchen Tatsachen bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder Informationen offensichtlich wird. Darüber hinaus ist PLAYBAKER berechtigt, menschenverachtende, extremistische, gewaltverherrlichende, pornographische oder vergleichbare Inhalte zu entfernen.
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1.2.3 | Der Nutzer ist sich bewußt, daß PLAYBAKER eine elektronische Handelsplattform ist, daß nicht auszuschließen ist, daß das Handelssystem von Zeit zu Zeit gewartet, gepflegt oder angepaßt werden muß oder teilweise oder ganz ausfällt und deshalb nicht erreichbar ist oder auf andere Weise gestört wird. Obwohl PLAYBAKER alle wirtschaftlich angemessenen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen wird, um Störungen oder Ausfälle des Handelssystems zu verhindern und zu beheben, beinhaltet die Teilnahme an einem elektronischen Handelssystem immer ein gewisses Störungsrisiko für den Nutzer, z.B durch Datenverlust.
PLAYBAKER wird registrierte Nutzer so früh wie möglich über geplante Wartungsarbeiten und deren Auswirkungen auf den Handel auf den Webseiten von PLAYBAKER informieren. Nach einer unvorhergesehenen Handelsstörung wird PLAYBAKER die anbietenden oder bietenden Nutzer über die Auswirkungen der Störung den Webseiten von PLAYBAKER informieren.
Dessen Eingedenk haftet PLAYBAKER nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PLAYBAKER oder PLAYBAKERs Erfüllungsgehilfen beruhen,
- für sonstige Schäden, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PLAYBAKER oder PLAYBAKERs Erfüllungsgehilfen beruhen.
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1.2.4 | Das PLAYBAKER-System ist derzeit im Aufbau. PLAYBAKER ist berechtigt, den Aufbau, die Funktionalitäten, einzelne Berechnungsmethoden, das Entgelt oder diese AGB zu ändern. PLAYBAKER wird die Nutzer darüber rechtzeitig informieren. Nutzer, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, die Nutzung fristlos zu kündigen. Regreßansprüche gegen PLAYBAKER entstehen bei rechtzeitig angekündigter Änderung nicht.
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2. | Allgemeine Nutzungsregeln
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2.1 | Allgemeine Regeln für die Nutzung durch Jedermann
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2.1.1 | Jedermann kann die bei PLAYBAKER gespeicherten Angebotsseiten aufrufen. Dabei besteht die Möglichkeit, die angebotenen Werke wahrzunehmen. Werke, die von einer Angebotsseite aufgerufen werden, dürfen empfängerseitig nur so oft und so lange vervielfältigt und gespeichert werden, wie dies technologiebedingt erforderlich ist, um das Werk einmal pro Aufruf wiederzugeben. Eine weitergehende Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung des Werkes ist unzulässig, kann die Urheberrechte Dritter verletzen und entsprechende Rechtsfolgen nachsichziehen.
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2.1.2 | Jedermann, der bei PLAYBAKER Werke/Datenträger einstellt oder aufruft und dadurch oder durch andere Handlungen schuldhaft oder unbewußt Rechte Dritter verletzt, stellt PLAYBAKER von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber PLAYBAKER aufgrund einer vorgenannten Handlung geltend machen.
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2.2 | Regeln für die Registrierung, Paßwortsicherheit
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2.2.1 | Die Dienste von PLAYBAKER können von registrierten Nutzern genutzt werden, als Anbieter durch Eröffnung einer Angebotsseite oder als Erwerber durch Abgabe von Geboten.
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2.2.2 | Zur Registrierung sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen zugelassen. Insbesondere Minderjährige sind von der Registrierung ausgeschlossen.
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2.2.3 | Nutzer müssen zur Registrierung vollständig Name, Anschrift, gültige und E-Mailadresse angeben. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen der Registrierungsdaten unverzüglich im System einzutragen. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
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2.2.4 | Bei der Registrierung wählt der Nutzer einen Benutzernamen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer ein persönliches Zugangskennwort, mit dem er die Dienste von PLAYBAKER nutzen kann. Der Nutzer kann das Paßwort nachträglich verändern. Der Nutzer ist für die Sicherheit des Paßworts selbst verantwortlich und hat es vor dem unberechtigte Zugriff Dritter zu schützen. Schützt der Nutzer sein Paßwort nicht ausreichend und entsteht dadurch ein Schaden, so kann der Nutzer dafür nach den gesetzlichen Regeln ersatzpflichtig sein.
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2.3 | Regeln für Anbieter, Gebühren
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2.3.1 | Anbieter ist, wer als registrierter Nutzer auf den Servern von PLAYBAKER
- Werke der Tonkunst oder Filme einstellt, deren Nutzungsrechte er in der Handelsformen "Pool", "Auktion" oder "Filmstore" zum Erwerb anbietet oder
- Tonträger zum Verkauf in der Handelsform "Musikstore" anbietet.
Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, daß ein bestimmtes Werk oder ein bestimmter Datenträger bei PLAYBAKER eingestellt werden kann.
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2.3.2 | Der Anbieter ist dafür verantwortlich, die an dem Werk angebotenen Nutzungsrechte nach Vertragsschluß dem Erwerber einzuräumen bzw. dem Erwerber den verkauften Datenträger zu übergeben.
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2.3.3 | Der Anbieter darf in den Handelsbereichen "Pool", Auktion" oder "Filmstore" nur Nutzungsrechte solcher Werke bei PLAYBAKER anbieten, bei denen keine Nutzungsrechte an Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, eingeräumt wurden. Dies gilt nicht für Tonträger im Handelsbereich "Musikstore".
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2.3.4 | Der Anbieter darf ein Werk bzw. einen Datenträger nicht einstellen, wenn er
- nicht zu dessen Verbreitung, Vervielfältigung und gegebenfalls Veröffentlichung im Rahmen des PLAYBAKER-Handelssystems oder
- nicht zur Nutzungsrechtseinräumung im angebotenen Umfang
berechtigt ist.
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2.3.5 | Darüber hinaus darf der Anbieter keine Werke/Datenträger einstellen, die gegen Ziffer 1.2.2 verstoßen oder wenn mit dem Einstellen oder dem Abschluß eines Nutzungsrechts- bzw. Kaufvertrages die Rechte Dritter verletzt werden.
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2.3.6 | Der Anbieter zahlt an PLAYBAKER bei Zustandekommen eines Nutzungsrechts- bzw. Kaufvertrages über bei PLAYBAKER angebotene Nutzungsrechte bzw. Datenträger eine Verkaufsgebühr gemäß der bei Angebotserstellung gültigen Preisliste. PLAYBAKER kann für das Einstellen von Werken und Filmproben eine Einstellgebühr erheben, die sich ebenfalls nach dieser Preisliste richtet. Die Gebühren werden, wenn der Anbieter entsprechende Angaben bei der Registrierung gemacht hat, per Bankeinzug, andernfalls per Rechnung erhoben. Die Rechnung wird per E-Mail gestellt. Die Gebühr ist fällig 10 Tage ab Rechnungstellung.
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2.3.7 | Hinweis für Anbieter:
Wenn Sie Nutzungsrechte oder Datenträger in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anbieten, sind Sie gegebenenfalls Unternehmer im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dann gelten für Sie besondere Informationspflichten und dem Erwerber stehen unter Umständen besondere unabdingbare Widerrufsrechte zu. Für die Einhaltung dieser Regeln sind Sie selbst verantwortlich. Ähnliches kann in anderen Rechtsordnungen gelten.
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2.4 | Regeln für Erwerber
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2.4.1 | Registrierte Nutzer können im PLAYBAKER-System Gebote abgeben, Nutzungsrechtsverträge mit Anbietern abschließen und in diesem Fall die betroffenen Werke als Datei herunterladen oder Kaufverträge über Datenträger abschließen
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2.4.2 | Hinweis für den Erwerber:
Aufgrund zwingenden deutschen Urheberrechts, kann der Urheber des betreffenden Werkes unter Umständen berechtigt sein, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn Sie das Werk im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erfolgreich verwerten und die vereinbarte Vergütung im Nachhinein als unangemessen niedrig erscheint. PLAYBAKER hat darauf keinen Einfluß und übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung.
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3. | Handel
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3.1 | Allgemeines
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3.1.1 | Handelsformen
PLAYBAKER bietet für den Handel mit Nutzungsrechten die Handelsformen "Pool", Auktion" oder
"Filmstore" an. Der Handel mit Ton(daten)trägern ist in der Handelsform "Musikstore möglich.
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3.1.2 | Erwirbt ein Nutzer die Nutzungsrechte eines Tonwerkes, so erhält er die Möglichkeit, das Werk in Handelsqualität bei PLAYBAKER abzurufen. Handelsqualität ist diejenige, nicht von PLAYBAKER veränderte, Datenqualität, in welcher der Anbieter das Werk bei PLAYBAKER einstellt. PLAYBAKER akzeptiert das Dateiformat mp3. Die Dateigröße ist auf 25 Megabyte begrenzt. PLAYBAKER stellt keine weiteren technischen oder musikalischen Mindestanforderungen an Werke in Handelsqualität.
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3.2 | Angebot
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3.2.1 | Um ein Angebot zu machen, muß der Anbieter
- das zu handelnde Werk in Handelsqualität auf das PLAYBAKER-System überspielen, das Werk technisch und inhaltlich beschreiben, eine oder mehrere Handelsformen wählen oder
- den zu handelnden Datenträger beschreiben
und die für die jeweilige Handelsform erforderlichen Daten eingeben. Das Angebot wird wirksam und bindend, wenn der Anbieter das Angebot freischaltet.
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3.2.2 | Die Angebotsseiten sind bei PLAYBAKER auch auf anderen Sprachen abrufbar. Der Anbieter sollte regeln, in welcher Sprache Angebot und Vertrag gelten sollen. Der Anbieter kann auch festlegen, welches nationale Recht für den Vertrag gelten soll und für welche Länder sein Angebot gilt. PLAYBAKER ist für Übersetzungsfehler nicht verantwortlich und weist darauf hin, daß der Anbieter eigene Vertragsklauseln in das Beschreibungsfeld aufnehmen kann.
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3.2.3 | PLAYBAKER erstellt automatisch zwei Werkbearbeitungen von dem in Handelsqualität eingestellten Werk, die von den Nutzern als Hörbeispiel abgerufen werden können (Angebotsqualität). In Angebotsqualität 1 ist das Werk (etwa für Modemnutzer) auf 80 % bzw. eine maximale Dateigröße von 500 Kilobyte gekürzt, (bei einer Auflösung von 128 Kilobit/Sek entspricht dies ca. 30 Sek Spieldauer). In Angebotsqualität 2 (etwa für DSL-Nutzer) wird das Werk auf 60% der Spieldauer oder eine Dateigröße von 3,5 MegaByte gekürzt.
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3.2.4 | Der Anbieter hat in den Handelsformen "Musikstore" und "Filmstore die Möglichkeit dem Angebot Klang- bzw. Filmbeispiele hinzuzufügen, welche von Jedermann abgerufen werden können.
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3.3 | Handelsform "Auktion"
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3.3.1 | In der Handlesform "Auktion" wird ein Vertrag über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Wege des folgend beschriebenen Auktionsverfahrens geschlossen. Die Auktion beginnt, wenn der Anbieter das Angebot für diese Handelsform freischaltet und endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums. Mindestgebot, Gebotsschritte und Auktiondauer werden vom Anbieter vor der Beginn der Auktion festgelegt. Ein Höchstgebot wird überboten, durch Abgabe eines um mindestens einen Gebotsschritt höheren Gebotes. Das Gebot ist verbindlich und wird sofort in voller Höhe abgegeben. Der Nutzungsrechtsvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der bei Fristablauf das höchste Gebot abgegeben hat. PLAYBAKER plant die Einführung eines kostenlosen Bietagenten (Diese Funktionalität ist derzeit nicht implementiert). Der Einsatz anderer elektronischer Biethilfen ist verboten, ebenso wie die Einflußnahme des Anbieters auf die Preisbildung nach Beginn der Auktion.
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3.3.2 | In der Auktion sollen üblicherweise ausschließliche Nutzungsrechte angeboten werden, die sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
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3.4 | Handelsformen "Pool" und "Filmstore"
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3.4.1 | In den Handelsformen "Pool" und "Filmstore" wird ein Vertrag über die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte geschlossen, durch Annahme des Angebots zu dem dynamisch gebildeten und im Annahmezeitpunkt gültigen Entgelt. Die Annahme ist verbindlich.
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3.4.2 | Der Anbieter macht nach Abschluß eines Nutzungsrechtsvertrags automatisch so lange weitere Angebote, bis er es gemäß Ziffer 3.4.4 aus dem Pool herausnimmt.
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3.4.3 | Das erste Entgelt für die in das System eigestellten Nutzungsrechte eines Werkes ist das Startentgelt. Nach Abschluß des ersten Nutzungsrechtsvertrags zum Startentgelt wird das Entgelt für künftige Lizenzen automatisch berechnet. Das Entgelt ist das Produkt der Zahl der im Berechnungszeitraum abgeschlossenen Lizenzverträge multipliziert dem Entgeltfaktor, addiert zum Grundentgelt. Startentgelt, Entgeltfaktor und Grundentgelt werden vom Anbieter festgelegt und sind jederzeit änderbar. Der Berechnungszeitraum wird von PLAYBAKER in der Berechnungstabelle festgelegt. PLAYBAKER ist berechtigt, die Werte der Berechnungstabelle zu ändern und zu staffeln. Änderungen werden auf den Webseiten von PLAYBAKER angekündigt und können sich insbesondere in der ersten Zeit des Betriebs von PLAYBAKER mit Rücksicht auf das Handelsverhalten ergeben. Ist der Anbieter mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er das Angebot gemäß Ziffer 3.4.4 aus dem Pool herausnehmen.
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3.4.4 | Der Anbieter kann ein Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen, in dem er es von PLAYBAKER aus dem Handel herausnehmen läßt. Bereits abgeschlossene Verträge werden davon nicht berührt.
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3.4.5 | Üblicherweise werden im "Pool" und im "Filmstore" einfache und beschränkte Nutzungsrechte angeboten, die sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot ergeben.
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3.5 | Handelsform "Auktion und Pool"
Der Anbieter kann vorsehen, daß die Nutzungsrechte für ein Werk zunächst als Auktion und bei erfolglosem Ablauf der Auktion automatisch im Pool angeboten werden.
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3.6 | Handelsform "Musikstore"
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3.6.1 | In der Handelsform "Musikstore" wird ein Vertrag über den Kauf eines Datenträgers geschlossen, durch Annahme des Angebots zu dem dynamisch gebildeten und im Annahmezeitpunkt gültigen Kaufpreis. Die Annahme ist verbindlich.
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3.6.2 | Der Anbieter macht nach Abschluß eines Kaufvertrags automatisch so lange weitere Angebote, bis er es gemäß Ziffer 3.6.4 aus dem Musikstore herausnimmt. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, das Angebot herauszunehmen, wenn er keine Tonträger mehr hat.
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3.6.3 | Der Preis für die angebotenen Tonträger wird automatisch berechnet. Der Preis ist das Produkt der Zahl der im Berechnungszeitraum abgeschlossenen Kaufverträge multipliziert dem Entgeltfaktor, addiert zum Grundentgelt. Alternativ ist auch ein Festpreis möglich. Entgeltfaktor und Grundentgelt oder Festpreis werden vom Anbieter festgelegt und sind jederzeit änderbar. Der Berechnungszeitraum wird von PLAYBAKER in der Berechnungstabelle festgelegt. PLAYBAKER ist berechtigt, die Werte der Berechnungstabelle zu ändern und zu staffeln. Änderungen werden auf den Webseiten von PLAYBAKER angekündigt und können sich insbesondere in der ersten Zeit des Betriebs von PLAYBAKER mit Rücksicht auf das Handelsverhalten ergeben. Ist der Anbieter mit der Änderung nicht einverstanden, so kann er das Angebot gemäß Ziffer 3.6.4 zurückziehen.
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3.6.4 | Der Anbieter kann ein Angebot jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückziehen, in dem er es von PLAYBAKER aus dem Handel herausnehmen läßt. Bereits abgeschlossene Verträge werden davon nicht berührt.
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3.7 | Vertragsschluß und Vertragsabwicklung
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3.7.1 | In den Handelsformen "Pool" und "Auktion" kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Vertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber die angebotenen Nutzungsrechte an dem betreffenden Werk einzuräumen und dem Erwerber eine digitale, unkörperliche Werkskopie zu überlassen. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt nicht schon in dem Vertrag, sondern ist ein eigenes Rechtsgeschäft. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
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3.7.2 | In der Handelsform "Musikstore"kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Kaufvertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber den angebotenen Toträger zu übergeben und ihm das Eigentum daran einzuräumen. Die eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot, wobei im Zweifel Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung oder Sendung nicht erlaubt sind und keine Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten bleiben. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
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3.7.3 | In der Handelsform "Filmstore" kommt mit der Annahme des Angebots durch den Erwerber ein Vertrag zustande, welcher den Anbieter verpflichtet, dem Erwerber die angebotenen Nutzungsrechte an dem betreffenden Film einzuräumen und dem Erwerber einen körperliche Filmkopie auf einem Datenträger zu überlassen. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt nicht schon in dem Vertrag, sondern ist ein eigenes Rechtsgeschäft. Der Erwerber wird mit diesem Vertrag verpflichtet, das vereinbarte Entgelt an den Anbieter zu zahlen. Die Einzelheiten werden vom Anbieter bestimmt und ergeben sich jeweils aus dem Angebot. PLAYBAKER ist nicht Partei dieses Vertrages.
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3.7.4 | PLAYBAKER informiert die Parteien automatisch über den Vertragsschluß und die jeweiligen Kontaktdaten.
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3.7.5 | Gelingt es dem Anbieter binnen 7 Tagen ab Vertragsschluß nicht, mit dem Erwerber Kontakt aufzunehmen oder hat der Verkäufer nicht binnen einer im Vertrag festgelegten Frist gezahlt, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und im speziellen in der Handelsform "Auktion" die Nutzungsrechte dem Bieter mit dem nächst höheren Gebot zu dessen Höchstgebot anzubieten oder die Nutzungsrechte insgesamt neu in das System einzustellen.
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3.7.6 | In den Handelsformen "Pool" und "Auktion" wird mit Vertragschluß die digitale Werkkopie dem Erwerber in Handelsqualität vom PLAYBAKER-Server automatisch für mindestens 2 Monate zum Abruf in dessen Login-Bereich freigeschaltet. Die vertraglichen Nutzungsrechte muß der Anbieter dem Erwerber jedoch gesondert einräumen. Der Erwerber ist selbst dafür verantwortlich, das Werk nach Vertragsschluß selbständig aufrufen und speichern. PLAYBAKER kann die dauerhafte Verfügbarkeit des Werkes auf dem Handelssystem nicht garantieren. Diese technische Funktionalität ändert nichts daran, daß der Anbieter für die Überlassung der Werkskopie verantwortlich bleibt. Dies gilt insbesondere für den Fall, daß ein Abruf vom PLAYBAKER-System aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte.
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3.7.7 | In den Handelsformen "Pool", "Auktion" und "Filmstore" ermöglicht PLAYBAKER dem Anbieter, zu einem beliebigen Zeitpunkt, üblicherweise nach Zahlungseingang, dem Erwerber per E-Mail die vereinbarten Nutzungsrechte einräumen.
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3.7.8 | Der Anbieter kann vorsehen, daß die Vertragsabwicklung über einen Treuhänderdienst erfolgt. Treuhänderdienste sind eigenständige und von PLAYBAKER verschiedene externe Dienste, für die PLAYBAKER nicht verantwortlich ist.
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3.8 | Nutzungsrechtseinräumungen
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3.8.1 | Mit dem Freischalten des Angebots beauftragt der Anbieter PLAYBAKER und räumt insoweit kostenlos das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein,
- das Werk auf Angebotsqualität kürzen und zu speichern,
- auf Aufruf durch einen Nutzer, diesem per Internet eine digitale Werksvervielfältigung in Angebotsqualität zu übermitteln
und bei den Handelsformen "Pool" und "Auktion"
- das Werk in Handelsqualität zu speichern und
- bei Vertragsschluß dem Erwerber den Zugriff zu dem Werk freizuschalten.
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3.8.2 | Mit dem Freischalten des Angebots räumt der Anbieter Jedermann, der das Werk in Angebotsqualität aufruft, kostenlos das Recht ein, das Werk empfängerseitig nur so oft und so lange vervielfältigen und speichern zu dürfen, wie dies technologiebedingt erforderlich ist, um das Werk einmal pro Aufruf wiederzugeben.
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3.8.3 | In den Handelsformen "Pool", "Auktion" und "Filmstore" räumt der Anbieter, bzw. nach Nutzungsrechtsübertragung der Erwerber, Playbaker kostenlos das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein, bei Abschluß eines Lizenzvertrages eine digitale Kopie des Werkes zur Archivierungszwecken zu speichern und in dem in Ziffer 7.5 beschriebenen Rahmen zu verwenden.
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4. | Ende der Nutzungsberechtigung, Kündigung, Ausschluß
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4.1 | Die Berechtigung zur Nutzung von PLAYBAKER endet, wenn das Nutzungsverhältnis gekündigt oder der Nutzer von der Nutzung ausgeschlossen wird.
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4.2 | Registrierte Nutzer sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Frist oder Begründung durch einfache Erklärung zu kündigen. Die Erklärung erfolgt gegenüber PLAYBAKER schriftlich.
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4.3 | PLAYBAKER ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit und ohne Begründung mit einer Frist von 4 Wochen durch einfache Erklärung zu kündigen. Die Erklärung erfolgt gegenüber dem registrierten Nutzer schriftlich.
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4.4 | PLAYBAKER ist berechtigt Nutzer zeitweise oder endgültig ohne vorhergehende Mahnung von der Nutzung der Handelsplattform auszuschließen wenn der Nutzer gegen Nutzungsbestimmungen verstößt, die Handelsplattform mißbraucht, andere Nutzer schädigt oder Handlungen vornimmt, welche den Handelsplatz oder den Handel daran zu gefährden oder zu stören geeignet sind. Solche Handlungen liegen insbesondere vor bei Angabe falscher Registrierungsdaten oder Angebotsdaten, verzögerter Entgeltzahlung oder begründeten Mißbrauchs- und Betrugshinweisen. In minder schweren Fällen wird der Nutzer zuvor abgemahnt. Die Werke ausgeschlossener Nutzer werden gesperrt. Der berechtigte Ausschluß begründet keinerlei Ersatzansprüche gegen PLAYBAKER.
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4.5 | Im Fall der Kündigung oder des Ausschlusses wird PLAYBAKER den Zugang und die Angebote/Gebote des Nutzers unverzüglich sperren.
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5. | Bewertungssystem
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5.1 | Der Handel bei PLAYBAKER basiert auf dem Vertrauen der Nutzer in die Ehrlichkeit der Vertragspartner und die Sicherheit des Systems. PLAYBAKER kann jedoch nicht garantieren, daß es sich bei den Nutzern um die Personen handelt, für die sich ausgeben. Die Prüfung der Identität der Handelspartner obliegt den Nutzern.
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5.2 | Um einen Anhaltspunkt für die Vertrauenswürdigkeit der Nutzer zu schaffen, stellt PLAYBAKER ein öffentliches Bewertungssystem ein, in welchem die Nutzer nach Abschluß eines Handels den jeweiligen Handelspartner bewerten können. PLAYBAKER überprüft diese Angaben nicht und weist darauf hin, daß diese Angaben unzutreffend sein können.
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5.3 | Die Angaben im Bewertungssystem müssen wahrheitsgemäß, sachlich und auf den jeweiligen Handel bezogen sein. Nutzer dürfen weder sich selbst bewerten, noch Dritte bei ihrer Bewertung beeinflussen. PLAYBAKER ist berechtigt, Angaben zu löschen, die gegen die AGB verstoßen. Es besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der Bewertungsangaben.
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6. | Allgemeine Regelungen
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6.1 |
Maßgeblich für die Nutzung von PLAYBAKER sind die AGB in deutscher Sprache. Bei Streit über die Auslegung der darin enthaltenen Regeln geht die deutsche Fassung vor.
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6.2 | Für die Nutzung von PLAYBAKER gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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6.3 | Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig vereinbar, Meraane (Deutschland).
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