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getyourclip, THAILAND "Andaman Sea" (2), film clip collection Filmdisc-Nr: 1155
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Anbieter:getyourclip
Land:Deutschland
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Lizenz Playbakermusterlizenz wurde unverändert übernommen.

1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Einräumung von Nutzungsrechten am vertragsgegenständlichen Werk zur umfassenden und freien Verwertung gegen Entgelt im Rahmen des PLAYBAKER-Handels.
1.2 Vertragsgegenständlich ist das Werk "THAILAND "Andaman Sea" (2), film clip collection", PLAYBAKER-Nr. 1155, wie folgt vom Lizenzgeber beschrieben:
Sailing with a catamaran from PHUKET to JAMES BOND Island, where was filmed "The man with the golden gun" >>> Filmed in DV-PAL with 3 CCD cameras, compositing with APPLE FINAL CUT 5 to broadcast quality, clips available on DVD as uncompressed QUICKTIME computer files (.MOV), for OTHER file formats, codecs and download please contact us.>>>Deutsch: Mit einem Katamaran zur JAMES BOND Insel, dem Drehort von " Der Mann mit dem goldenen Colt">>> Gefilmt mit DV-PAL 3 CCD Kameras, bearbeitet mit APPLE FINAL CUT 5 in sendefähiger Qualität, die clips werden als unkomprimierte QUICKTIME-Computerdateien (.MOV) auf DVD geliefert, kontaktieren Sie uns bitte, wenn andere Formate, Codecs oder der Download der Clips gewünscht wird
2. Pflicht des Lizenzgebers
2.1 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer das einfache (nichtexklusive), übertragbare, zeitlich unbeschränkte, räumlich unbeschränkte (weltweite) und inhaltlich unbeschränkte Recht einzuräumen, das Werk auf alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Arten zu nutzen/verwerten.
Dies schließt das Recht ein, das Werk in körperlicher (z.B. auf Ton-/Bildträgern) oder unkörperlicher (z.B. als Datei) Form zu verwerten oder öffentlich wiederzugeben.
Insbesondere darf der Lizenznehmer das Werk
  • vervielfältigen (Kopien herstellen z.B. auf analoge oder digitale Ton-/Bildträger oder als Datei, sowohl alleine als auch mit anderen Werken),
  • vermieten,
  • verbreiten (das Werk oder eine Kopie in der Öffentlichkeit anbieten oder in Verkehr bringen z.B. auf Ton-/Bildträgern oder in Kommunikationsnetzen),
  • bearbeiten und umgestalten (z.B. kürzen, mixen, schneiden),
  • verbinden (z.B. mit/zu einem Film, in Collagen),
  • vortragen (z.B. durch Sprecher),
  • auf- und vorführen (z.B. durch eine Musikgruppe oder Kino),
  • öffentlich zugänglich machen (z.B. im Internet)
  • senden (z.B. im Ton-, Fernseh-, Satellitenrundfunk, Kabelfunk usw.),
  • sowie durch Ton-/Bildträger oder in Funksendungen öffentlich wahrnehmbar machen.
Der Lizenznehmer darf an dem Werk weitere Nutzungsrechte einräumen und Bearbeitungen des Werks im selben Umfang verwerten, wie das Werk selbst.
Das Werk muß nicht mit einer Urheberbezeichnung versehen werden.
Regelungen zu den Pflichten des Lizenzgebers in der Beschreibung des Werks (Ziffer 1.2) gehen den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 2.1 vor.
2.2 Der Lizenzgeber erfüllt seine Pflichten aus Ziffer 2.1 unverzüglich nach Eingang des Entgelts, indem er dem Lizenznehmer im PLAYBAKER-System die Nutzungsrechte freischaltet. Der Lizenznehmer wird über die Freischaltung automatisch per E-Mail informiert.
2.3 Die Verpflichtungen aus Ziffer 2.1 stehen unter dem Vorbehalt der fristgerechten Kontaktaufnahme zum Lizenznehmer und der fristgerechten Entgeltzahlung an den Lizenzgeber bzw. dessen Treuhänder.
3. Entgelt
3.1 Das vereinbarte Entgelt beträgt € 469.00.
3.2 Das Engelt muß innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluß eingegangen sein. Zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang maßgeblich.
4. Zugang zum Werk
4.1 Mit Abschluß dieses Vertrages erhält der Lizenznehmer bei PLAYBAKER Zugang zu einer digitalen Kopie des Werkes in Handelsqualität, sofern das Werk dort ordnungsgemäß eingestellt wurde. Ist das Werk bei PLAYBAKER nicht verfügbar, so ist der Lizenzgeber verpflichtet, dem Lizenznehmer auf andere Weise eine digitale Kopie des Werkes zu überlassen.
4.2 Mit Abschluß dieses Vertrages räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das ausschließliche, nicht übertragbare und befristete Recht ein, das vertragsgegenständliche Werk aufzurufen und zu speichern, in der Weise, daß der Lizenznehmer nur so viele Kopien herstellt, wie technisch bedingt notwendig, um das Werk auf einem Abspielgerät gleichzeitig abzuspielen. Dieses Recht erlischt mit der Einräumung des Nutzungsrechts nach Ziffer 2.1 oder mit Erklärung des Rücktritts nach Ziffer 6.1.
5. Erklärung des Lizenzgebers
Der Lizenzgeber erklärt, in der Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 und 4.2 nicht beschränkt zu sein, mit Ausnahme des Nutzungsrechts für PLAYBAKER im Rahmen der Nutzungsbedingungen, keine Nutzungsrechte eingeräumt zu haben, welche die Nutzungsrechte nach Ziffer 2.1 und 4.2 beschränken könnten und keine Ansprüche oder andere Rechte an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft übertragen zu haben.
6. Folgen bei Versäumen der Zahlungs- oder der Kontaktfrist nach Ziffer 2.3
6.1 Versäumt der Lizenznehmer die Zahlungsfrist oder kann der Lizenzgeber binnen 14 Tagen ab Vertragsschluß keinen Kontakt zum Lizenznehmer herstellen, kann der Lizenzgeber vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann per E-Mail erklärt werden.
6.2 Erlischt das Nutzungsrecht aus Ziffer 4.2 wegen Rücktritts, so hat der Lizenznehmer unverzüglich alle Kopien des Werkes zu löschen und jedwede Nutzung des Werkes für die Zukunft zu unterlassen.
7. Anwendbares Recht, führende Sprache
7.1 Auf diesen Vertrag ist nur das Recht von Deutschland anwendbar.
7.2 Führende Vertragssprache für diesen Vertrag ist deutsch. Wird der Vertrag in einer anderen als der führenden Sprache angezeigt, so ist diese Anzeige lediglich eine Hilfestellung der Handelsplattform PLAYBAKER. Nur der Text in der führenden Sprache ist bindend und geht allen anderen Anzeigen vor. Sie finden den Vertragstext in der führenden Sprache unter www.playbaker.de.

Weitere Informationen zum Film:
Der Kauf dieser Filmdisc beinhaltet eine Lizenz zur weiteren Nutzung. Der Film bezieht sich auf die Themen Thailand, Sailing, Segeln, Catamaran, Katamaran, Phuket, Andaman Sea, Andamanen, Phi Phi Island, Ko Petra, James Bond, James Bond Island, Sundown, Sonnenuntergang, Marina, Sunset, Sonnenaufgang, The man with the golden gun, Der Man mit dem goldenen Colt,